Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Angebote, Vertragsabschluss und Unterlagen
§ 3 Preis und Zahlungsbedingungen
§ 4 Annahme und Leistungsverzug
§ 5 Gefahrübergang
§ 6 Eigentumsvorbehalt
§ 7 Gewährleistung und Haftung
§ 8 Datenverlust und Haftung
§ 9 Nutzungsrechte
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

§ 1 Geltungsbereich
Wir (im Weiteren auch „SMART-IT GMBH“) führen Lieferungen- und Leistungen gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, d.h. einer natürlichen oder juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SMART-IT GMBH aus. Entgegenstehende oder anders lautende Geschäftsbedingungen anderer Unternehmer werden nicht akzeptiert, es sei denn, wir haben diese schriftlich als wirksam anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SMART-IT GMBH gelten auch für alle künftigen Geschäfte.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss und Unterlagen
(1) Angebote der SMART-IT GMBH sind grundsätzlich freibleibend und stehen bei Hard- und Software und weiteren Produkten unter dem Vorbehalt mengen- und termintreuer Belieferung durch die Lieferanten von der SMART-IT GMBH. Dies gilt nur für den Fall, dass die SMART-IT GMBH für ein kongruentes Deckungsgeschäft keine Lieferung erhält und gilt nicht bei individualvertraglich vereinbarten unbeschränkten Gattungsschulden oder bei einem schuldhaften Herbeiführen der Nichtbelieferung. Die SMART-IT GMBH wird bei einem Fall der Nichtbelieferung den Kunden unverzüglich hiervon unterrichten und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
(2) Angebote von Kunden werden von der SMART-IT GMBH durch Telefax, schriftliche Auftragsbestätigung oder E-Mail angenommen oder gelten als angenommen, wenn die SMART-IT GMBH Lieferungen und/oder Leistungen auf Anforderung des Kunden, jedoch ohne vorherige Bestätigung, bereits ausgeführt hat.
(3) Der Text des Vertrages wird bei uns gespeichert und wird dem Kunden bei einem Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr im Rahmen der E-Mail bzw. der Faxnachricht, mit der wir das Angebot annehmen, mitgeteilt und zugänglich gemacht.
(4) Die SMART-IT GMBH behält sich das Eigentum an allen Angebotsunterlagen vor und weist darauf hin, dass mit diesen Unterlagen Urheberschutzrechte verbunden sein können, die grundsätzlich bei der SMART-IT GMBH verbleiben. Solche Unterlagen dürfen nur für Zwecke des jeweiligen Vertrages genutzt werden. Werden Angebotsunterlagen nicht benötigt, weil kein Vertragsschluss zustande kommt oder weil der Zweck der Unterlagen erfüllt ist, sind der SMART-IT GMBH solche Unterlagen unaufgefordert zurückzugeben. Alle Unterlagen und Angebote sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder schriftlich noch durch sonstige verbale und/oder digitale Kommunikation weitergegeben werden. Unterlagen die zudem als vertraulich gekennzeichnet sind, dürfen Dritten ohne vorherige schriftliche Genehmigung von der SMART-IT GMBH nicht zugänglich gemacht werden. Unternehmer haften für alle Schäden (entgangener Gewinn, Projektaufwendungen) in Höhe des jeweiligen Angebotswertes, die der SMART-IT GMBH durch Zuwiderhandlung dieser Regelung entstanden sind oder entstehen werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich ab dem SMART-IT GMBH Geschäftssitz Erlenmoos und enthalten weder Transport- noch Verpackungskosten, sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung an den Kunden nichts anderes ergibt. Die SMART-IT GMBH gibt grundsätzlich alle Preise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer an, sofern nichts Gegenteiliges auf der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung ausgewiesen ist.
(2) Rechnungen sind sofort rein netto ohne Abzug zahlbar, soweit sich aus dem Rahmenvertrag oder den Leistungsbeschreibungen oder einem anderen Vertrag (Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag) nicht etwas anderes ergibt. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.
(3) Die SMART-IT GMBH nimmt unbare Zahlungsmittel nur nach besonderer Vereinbarung mit dem Kunden als Zahlungsmittel entgegen. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegen genommen; unbare Zahlungsmittel müssen der SMART-IT GMBH spesenfrei übermittelt werden.
(4) Eine Aufrechnung gegenüber Zahlungsansprüchen von der SMART-IT GMBH durch Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit es sich um Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis handelt.

§ 4 Annahme- und Leistungsverzug
(1) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die SMART-IT GMBH berechtigt, Schadenersatzansprüche im gesetzlichen Rahmen geltend zu machen.
(2) Sollte die SMART-IT GMBH eine Leistungspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllen, beträgt die angemessene Nachfrist, die der Kunde der SMART-IT GMBH zu setzen hat, wenigstens vier Wochen. Dies gilt nicht, wenn eine Lieferung zu einem festen Zeitpunkt zugesagt war; in diesem Fall beträgt die Nachfrist wenigstens 14 Tage, sofern in dem Rahmenvertrag oder einem anderen Vertrag nicht etwas anderes vereinbart ist.

§ 5 Gefahrübergang
Versendet die SMART-IT GMBH auf Verlangen eines Kunden die verkaufte Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die SMART-IT GMBH die Kaufsache dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat. Dies gilt nicht, wenn die SMART-IT GMBH die Versendung der Kaufsache selbst übernimmt. Sofern es der Kunde wünscht, versichert die SMART-IT GMBH die Ware auf dessen Kosten für einen eventuellen Transport.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die SMART-IT GMBH behält sich bei Verträgen mit Unternehmen das Eigentum an der ausgelieferten Ware bis zum endgültigen und vollständigen Ausgleich aller bestehenden und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden behält sich die SMART-IT GMBH vor, SMART-IT GMBH Eigentum (Ware) zur Sicherung von Ansprüchen zurückzunehmen. Die Rücknahme der Ware bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Die SMART-IT GMBH ist befugt zurückgenommene Ware zu verwerten; der Verwertungserlös wird auf die Forderung gegenüber dem Kunden angerechnet. Angemessene Verwertungskosten dürfen abgezogen werden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln um eine Verschlechterung, Beschädigung oder Zerstörung des Eigentums der SMART-IT GMBH zu verhindern. Bei Zuwiderhandlung hat der Kunde die SMART-IT GMBH im vollen Umfang Ersatz des so entstandenen Schadens zu leisten. Der Kunde hat die SMART-IT GMBH zu informieren, wenn Dritte in SMART-IT GMBH Eigentum zu vollstrecken versuchen.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiter zu verkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde der SMART-IT GMBH bereits beim Bekanntwerden dieses Umstandes alle Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungsendbetrags der Forderung (inkl. MwSt.) gegenüber seinem Käufer ab. Dies gilt auch für den Fall einer evtl. Ver- oder Bearbeitung der Ware. Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung berechtigt; Die SMART-IT GMBH ist jedoch befugt, die Forderung auch selbst einzuziehen. Die SMART-IT GMBH wird die Forderung jedoch nicht einziehen und die Abtretung nicht offen legen, solange der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber der SMART-IT GMBH nachkommt. Im Fall des Verzugs des Kunden oder des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist die SMART-IT GMBH jedoch ausdrücklich berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen und die Abtretung offen zu legen. Der Kunde ist verpflichtet, der SMART-IT GMBH auf erstes Anfordern hin Namen und Adresse seines Abnehmers sowie die Höhe seiner Forderung und alle weiteren, zur Durchsetzung der Forderung erforderlichen Informationen offen zu legen.
(4) Wird die SMART-IT GMBH Ware be- oder verarbeitet, so ist der Kunde mit uns einig, dass dies bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehalts für die SMART-IT GMBH vorgenommen wird. Im Falle der Verarbeitung von der SMART-IT GMBH Ware mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum am Endprodukt im Verhältnis des Werts unserer Ware gemäß Rechnungsendbetrag zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Der erweiterte SMART-IT GMBH Eigentumsvorbehalt gilt auch für die so entstandene Sache.
(5) Die SMART-IT GMBH wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freigeben, soweit der realisierbare Wert der SMART-IT GMBH Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die SMART-IT GMBH hat das alleinige und ausdrückliche Recht, die freizugebende Sicherheit auszuwählen.

§ 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Dienstverträge
Für bereits erbrachte oder für künftig zu erbringende Dienstleistungen beschränken wir die Haftung wie folgt:
a) Für Dienstvertragsleistungen auf Basis Arbeitskraft und Zeit (gem. § 611 BGB) schließen wir die Haftung grundsätzlich aus, es sei denn,
die SMART-IT GMBH bzw. deren Erfüllungsgehilfen (gem. § 644 BGB) handeln grob fahrlässig oder vorsätzlich. Etwaige Ansprüche unserer Kunden gegenüber der SMART-IT GMBH sind ausdrücklich auf den jeweiligen Auftrags-, bzw. Projektauftragswert begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Schäden von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Werkverträge
Für bereits erbrachte oder für künftig zu erbringende Werkvertragsleistungen auf Basis Zeit und Material (gem. § 631 BGB) beschränken wir die Haftung wie folgt:
a) Bei leichter Fahrlässigkeit schließen wir die Haftung aus.
b)Bei Fällen von grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz durch die SMART-IT GMBH bzw. durch deren Erfüllungsgehilfen sind Haftungsansprüche beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Bestehen keine anderen Anhaltspunkte dafür, welche Schäden vorhersehbar sind und typischerweise eintreten, so ist das der einfache Wert unserer Leistung (Rechnungsendpreis für das fehlerhafte Produkt und / oder die fehlerhafte Leistung), wenn die SMART-IT GMBH bzw. deren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben.
(c) Die vorstehenden Regelungen (Absatz 2 (a) und (b) gelten nicht bei Schäden von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, oder soweit in dem Rahmenvertrag oder den Leistungsbeschreibungen etwas abweichendes geregelt ist.
(d) Bei Mängelrügen kann der Kunde die gesetzlich geregelten Ansprüche auf Minderung und Vertragsrücktritt geltend machen, wenn zwei Nacherfüllungsversuche durch die SMART-IT GMBH fehlgeschlagen sind. Weitere Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber der SMART-IT GMBH sind ausgeschlossen.

(3) Kaufverträge
a) Die Gewährleistungen aus Kaufverträgen gem. $ 433 BGB wird auf zwölf Monate ab Kaufdatum beschränkt. Die Haftung für Pflichtverletzungen ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, die SMART-IT GMBH bzw. deren Erfüllungsgehilfen handeln grob fahrlässig, vorsätzlich oder die Pflichtverletzung erfolgt bei der Erfüllung einer vertragswesentlichen Pflicht. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Schäden von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
b) Ferner hat bei Kaufverträgen (gem. § 433 BGB) der Kunde bei berechtigten und unbestrittenen Sachmängeln die gesetzlichen Ansprüche gegenüber der SMART-IT GMBH. Gelingt der SMART-IT GMBH eine Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist nicht, hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
c) Für die Richtigkeit der in von der SMART-IT GMBH ggf. zur näheren Beschreibung der Kaufsache übersandten Produktdatenblättern des Herstellers gemachten Angaben übernimmt die SMART-IT GMBH keine Gewähr im Sinne einer selbständigen Garantie. Diese Datenblätter und Produktbeschreibungen stellen lediglich Beschreibungen der Kaufsache dar.
d) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen, soweit dies nach dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, und wenn sich ein Mangel zeigt, diesen der SMART-IT GMBH binnen zwei Werktagen anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
e) Sollte der SMART-IT GMBH gegen einen Dritten Gewährleistungsrechte zustehen, der Kunde gegenüber der SMART-IT GMBH aufgrund der vorstehenden Regelungen keine Ansprüche innehaben, so wird die SMART-IT GMBH dem Kunden diese Ansprüche abtreten, es sei denn die SMART-IT GMBH hat berechtigte Interessen daran, den Anspruch nicht abzutreten.

§ 8 Datenverlust und Haftung
(1) Die SMART-IT GMBH weist ausdrücklich darauf hin, dass seine Kunden durch regelmäßige Datensicherung dem Verlust von Daten vorbeugen müssen. Insbesondere vor jedem Aufspielen von Software und / oder jeder Veränderung von Hardware sind Datensicherungen zwingend erforderlich und sind vom Kunden durchzuführen. Dies gilt nicht, wenn sich die SMART-IT GMBH vertraglich dazu verpflichtet hat, die Datensicherung durchzuführen.
(2) Software wird vom Hersteller in der Regel weiterentwickelt. Die SMART-IT GMBH weist daher darauf hin, dass für die bei der SMART-IT GMBH käuflich erworbene Software vom Hersteller regelmäßig Software-Pflegeleistungen (Updates, Patches, etc.) herausgebracht werden. Es ist Aufgabe unseres Kunden, die Software auf aktuellem Stand zu halten, wenn nicht mit der SMART-IT GMBH ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder vereinbart wird.
(3) Wir haften daher nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder in Fällen von Vorsatz für Datenverluste bei der Erbringung von Werkvertragsleistungen. Ansprüche wegen Datenverlust aus anderen Vertragstypen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 9 Nutzungsrechte
(1) Liefert die SMART-IT GMBH im Rahmen von Kauf-, Dienst- und Werkverträgen mit Kunden Standardsoftware aus, so erhält der Kunde das Nutzungsrecht, das der Hersteller des Programms dem autorisierten Nutzer (Käufer) einräumt.
(2) Erstellt und / oder modifiziert die SMART-IT GMBH Software (Standard- und Individual-Software), erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht, sofern nichts anderes mit der SMART-IT GMBH vereinbart wurde oder vereinbart wird. Das bedeutet, dass der Kunde außer zu Sicherungszwecken keine Kopien des Programms anfertigen oder Dritten zur Nutzung überlassen darf. Käuflich erworbene Software darf nur an einem Arbeitsplatz, aber ggf. von mehreren Benutzern (Einzelplatzlizenzen) gleichzeitig benutzt werden. Bei Widersprüchen gelten für die jeweilige Software die Nutzungsregelungen des Herstellers. Verstöße gegen das Nutzungsrecht führen zu Schadensersatzansprüchen des Herstellers gegenüber dem Käufer und/oder gegenüber dem unautorisierten Nutzer bzw. Besitzer von Software.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für Verträge mit Unternehmern ist Erlenmoos als Erfüllungsort vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand für solche Verträge ist Erlenmoos

Stand: Juni 2023